Freie Gärten im Verein

Du interessierst dich für einen Garten in unserem Verein? 

Wir sind ein gemeinnütziger Verein und unterliegen dem Vereinsrecht, dem Bundeskleingartengesetz und natürlich unserer Satzung. 

Bitte lies dir die folgenden Punkte gründlich durch und melde dich bei uns, falls du Fragen dazu hast oder etwas unklar ist.

WICHTIGE INFOS BEVOR DU EINEN GARTEN ÜBERNIMMST:

  • bevor du einen Garten von jemandem übernehmen kannst, musst du Mitglied in unserem Verein werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 80,- € und wird bei Eintritt in den Verein und danach jedes Jahr im Oktober fällig. 
  • Für die Aufnahme in den Verein berechnen wir eine einmalige Gebühr von 32,48€.
  • Für den Garten ist jährlich eine Pacht zu bezahlen. Der Betrag richtet sich nach der Größe des Gartens und ist daher für jeden Garten anders. 
  • In unseren Anlagen gibt es kein fließend Wasser und nur in wenigen Gärten Strom. Es gibt auf den Wegen und in vielen Gärten Schwengelpumpen.
  • Bevor du einen Garten übernehmen kannst, wird durch den Verein eine Begehung und eine Bewertung des Gartens erfolgen. Hier wird darauf geachtet ob z.B. Müll im Garten liegt, die Hütte baufällig ist oder evtl. zurückgebaut werden muss und welche Pflanzen im Garten sind. Daraus wird dann der Wert des Gartens errechnet. Diese Begehung dient also auch deinem Schutz als neuer Gartenpächter, damit du weißt, ob der Garten den Regeln des Vereins gerecht wird. Entspricht der Garten nicht den Regeln des Vereins und du übernimmst ihn ungesehen, kann es sein, dass du bei der Abgabe an einen Nachpächter Müll entsorgen oder eine Hütte zurückbauen (oder abreißen) musst. Dies kann sehr schnell sehr teuer werden. 

NACH DER ÜBERNAHME

  • Falls eine Laube in deinem neuen Garten steht, muss diese versichert werden. Unsere Gruppenversicherung über den Verein kostet 35,-€ im Jahr. Dieser Betrag muss ebenfalls im Oktober jeden Jahres überwiesen werden. 
  • Ein Kleingarten ist für die kleingärtnerische Nutzung gedacht. Das heißt, mindestens 1/3 der Fläche deines Gartens muss mit Gemüse und Obst bepflanzt sein. Mehr geht natürlich auch, du darfst den Ertrag aber nicht verkaufen (gewerbliche Nutzung).

 

DEINE RECHTE UND PFLICHTEN ALS PÄCHTER

  • Als Mitglied des Vereins bist du verpflichtet dich an die Satzung zu halten, z.B. wenn du eine neue Hütte in deinem Garten bauen möchtest.
  • Du bist verpflichtet pro Garten 6 Stunden Gemeinschaftsarbeit im Jahr für die Instandhaltung der Anlagen zu leisten. Hierfür gibt es viele verschiedene Termine und alternative Möglichkeiten. Wenn keine Gemeinschaftsarbeit geleistet werden kann, ist eine Stundenpauschale als Ausgleich zu zahlen. Diese beträgt 20,- € pro nicht geleisteter Stunde. 
  • Die Regeln zu Motorlaufzeiten und Ruhezeiten sind zu beachten.
  • Da es leider durch nicht ausreichend kontrolliertes Feuer immer wieder zu Bränden und dadurch dem Verlust von Hütten im Kleingartengelände kommt, ist jegliche Nutzung von Feuerschalen, Feuerkörben oder Feuer generell streng verboten. Umsichtiges Grillen ohne offenes Feuer oder auch die Nutzung von Gaskochern ist erlaubt. 
  • Jegliche Mitarbeit im Verein ist ehrenamtlich. Bitte respektiere daher die Zeit von Vorstand, Fachberatern, Kümmerer etc. und bringe dich selbst aktiv ein. Je mehr Mitglieder aktiv mitarbeiten, desto weniger Arbeit ist es für den Einzelnen und desto besser geht es unserem Verein.
  • Wir alle sind der Verein: Als Mitglied hast du das Recht, die Finanzen und Abläufe des Vereins einzusehen und dich aktiv einzubringen. 

 

Wir würden uns sehr freuen dich bald als neues Mitglied oder Interessent in unserem Verein begrüßen zu dürfen. 

Herzliche Grüße

Der Vorstand
 

 

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Kontakt

Telefon: +49 451 58363369

E-mail: kgvburgtor@web.de

Anschrift: Luisenstraße 12a, 23568 Lübeck

Kleingärtnerverein Burgtor e.V.

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